Ein Rayonverbot wurde wieder aufgehoben
Am vergangenen Freitag hat der Haftrichter das Zürcher Rayonverbot gegen den betroffenen FCZ Fan aufgehoben!
Bereits einige Tage zuvor wurde das Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eingestellt. Dieser letztere Entscheid nahm das Urteil betreffend Aufhebung des Rayonverbots quasi vorweg: Es war relativ offensichtlich, dass das Rayonverbot nur aufgrund der Einstellung des Strafverfahrens aufgehoben wurde. Wie der Haftrichter entschieden hätte, wenn das Verfahren weiter gelaufen wäre, bleibt offen. Es stellt sich also weiterhin die Frage, ob tatsächlich eine Anzeige genügt, um ein Rayonverbot zu erlassen, d.h. ob tatsächlich Rayonverbote ausgesprochen werden können, obwohl keinerlei Schuld erwiesen ist.Auch andere wichtige Fragen liess der Haftrichter, welcher mit der Materie Fussballfans überhaupt nicht vertraut schien, offen: Es bleibt weiterhin unklar was mit "Sportveranstaltungen" gemeint ist und wann genau die einzelnen Rayonverbote gelten. Aufgrund des jetzigen Wortlautes gelten Rayonverbote in der Innenstadt ab sofort und nicht erst während der EM-Zeit!An dieser Stelle fordern wir erneut alle Personen, welche ein Rayonverbot erhalten haben, auf, sich bei uns zu melden (igang3@suedkurve.ch).